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Politik: Rauchen in kleinen Kneipen in Rheinland-Pfalz erlaubt
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Erstellt am Mittwoch 01 Oktober 2008 20:57:02
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Koblenz - Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Koblenz verstößt das rheinland-pfälzische Rauchverbot in kleinen Kneipen gegen die Landesverfassung. Das entschied der Verfassungsgerichtshof. Die Richter gaben damit den Wirten recht, die argumentierten, dass sie mit der Gefährdung ihrer Existenz rechnen müssten.
Die Richter erklärten, das Rauchverbot belaste die Betreiber kleiner Kneipen mit getränkegeprägtem Angebot in unzumutbarer Weise.
Dies ändert nichts an der Tatsache, dass das das Rauchen in Gaststätten aber weiter untersagt bleibt. Allerdings würden die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung verletzt und büßten nach Auffasung des Gerichts erheblich an Attraktivität ein, was zu deutlichen, existenzgefährdenden“ Umsatzrückgängen führe. Das Gericht ordnete an, dass der Gesetzgeber das Nichtraucherschutzgesetz bis zum 31. Dezember 2009 neu regeln müsse.
Wenn das Rauchen weiterhin in abgetrennten Nebenräumen erlaubt werde, so komme für die getränkegeprägte Kleingastronomie in kleinen Ein-Raum-Gaststätten nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht. Das Rauchen in kleinen Kneipen könne deshalb bis zur Neuregelung unter bestimmten Umständen erlaubt sein. |
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